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29.03.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Arbeitsaufgabe: Häufiger Sperrzeit durch die Arbeitsagentur?

Die FAZ berichtete am 05.01.2008 über einen Anstieg der Anzahl der von Arbeitsagenturen verhängten Sperrzeiten im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. Hintergrund des Anstiegs sollen die Verschärfungen der Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern sein. Die Süddeutsche Zeitung hatte schon am 19.7.2007 unter der Headline: "Bundesagentur für Arbeit: Die harte Tour - Die Bundesagentur hat in diesem Jahr weitaus mehr Erwerbslosen vorübergehend die Stütze gestrichen" von der härteren Gangart der Arbeitsagenturen berichtet.

Zwar gingen die Zahlen bei Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe nach § 144 Abs. 1 SGB III (wegen Aufhebungsvertrag, Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Abwicklungsvertrag, verhaltsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber) leicht zurück. 2006 verhängten die Arbeitsagenturen in 180 309 Fällen eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, 2007 in 170 654 Fällen (Quelle: Antwort der Bundesregierung vom 26.2.2008 auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke). Der Anstieg bei den Sperrzeiten insgesamt ist daher nicht bei den Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe zu finden. Das bedeutet aber nicht, dass die Gangart diesbezüglich lockerer geworden wäre, denn der Grund für den leichten Rückgang hierbei ist vor allem in dem deutlichen Rückgang der Neuzugänge bei den Beziehern von Arbeitslosengeld I zu suchen.