Zwar gingen die Zahlen bei Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe nach § 144 Abs. 1 SGB III (wegen Aufhebungsvertrag, Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Abwicklungsvertrag, verhaltsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber) leicht zurück. 2006 verhängten die Arbeitsagenturen in 180 309 Fällen eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, 2007 in 170 654 Fällen (Quelle: Antwort der Bundesregierung vom 26.2.2008 auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke). Der Anstieg bei den Sperrzeiten insgesamt ist daher nicht bei den Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe zu finden. Das bedeutet aber nicht, dass die Gangart diesbezüglich lockerer geworden wäre, denn der Grund für den leichten Rückgang hierbei ist vor allem in dem deutlichen Rückgang der Neuzugänge bei den Beziehern von Arbeitslosengeld I zu suchen.